Betreuungszahnarzt in der Kita

Betreuungszahnärztin und Betreuungszahnarzt in der Kita

Als Zahnarztpraxis können Sie Kitas betreuen und so mithelfen, dass Kinder zahngesund aufwachsen. Wir vermitteln Ihnen gerne den Kontakt zu interessierten Kitas.

Sie können verschiedene Infoflyer anfordern. Nutzen Sie die Flyer gerne auch für Ihre Beratungsgespräche in der Praxis. Das Bestellformular können Sie hier herunterladen.

Ihr Betreuungsangebot beinhaltet…

  • Ihren Besuch in der Kita
  • den Besuch der Kinder - meist Schulanfänger - in Ihrer Zahnarztpraxis
  • einen von Ihnen gestalteten Elternabend in der Kita

Für Ihre Betreuung stellen wir Ihnen vielfältige Medien leihweise zur Verfügung. Bitte melden Sie sich rechtzeitig, wenn Sie mit Ihrer Kita Termine vereinbart haben. Geben Sie uns bitte 2 bis 3 Wochen Vorlauf, damit alles für Sie bestmöglich zusammengestellt werden kann.

Für den Bereich Schwelm, Ennepetal, Breckerfeld, Gevelsberg, Sprockhövel und Hattingen sowie für die Städte Witten, Wetter und Herdecke können Sie jeweils eine Medienliste herunterladen.

Aufwandsentschädigung

Für Ihre Betreuung erstattet Ihnen der Arbeitskreis Zahngesundheit eine Aufwandsentschädigung. Die Vergütung für gruppenprophylaktische Betreuung von Kindergärten ist in Anlage 2 zu § 6 Absatz 4 der Rahmenvereinbarung beschrieben.  Sie können die Rahmenvereinbarung bei uns anfordern.

Die Abrechnung Ihrer Aktivitäten erfolgt über einen Dokumentationsbogen, den Sie bitte zeitnah nach der Durchführung – jedoch spätestens bis zum 31. August eines Jahres – an unsere Geschäftsstelle senden. Den Dokumentationsbogen können Sie hier herunterladen.

Ratgeber für die Praxis: Frühkindliche Karies vermeiden
In einem Ratgeber hat die Bundeszahnärztekammer Handlungsempfehlungen und Tipps zusammengefasst, wie unter 3-jährigen Patienten in der Zahnarztpraxis betreut werden können. Anhand von vielen Bildern wird darin praxisnah erläutert, wie die kleinen Patienten behutsam untersucht und behandelt werden können. Die Broschüre finden Sie hier.